Öffnungszeiten Ausstellungen

Montag und Dienstag:
7:30 Uhr – 15:00 Uhr

Mittwoch bis Freitag:
7:30 Uhr – 14:00 Uhr


Gruppen werden gebeten, sich telefonisch bei Frau Schulte, Frau Jentges, Frau Sperling unter Tel. 0211/4971-411 oder durch Zusendung einer E-Mail an pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de anzumelden.

Informationen

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt zum Haus nur mit einem gültigem Ausweispapier möglich ist.


Mit Wartezeiten bei größeren Gruppen oder an stark frequentierten Tagen muss gerechnet werden.


Der Eintritt ist grundsätzlich frei. Steuerlich absetzbare Spenden an den Verein sind möglich.

Zweck des Fördervereins

„Verein zur Förderung von Kunst und Kultur im Oberlandesgericht Düsseldorf e.V.“

…lautet der Name des von Richtern und Anwälten dieses Hauses gegründeten Vereins, der inzwischen mit dem Oberlandesgericht untrennbar verbunden ist.

Zwischen 1999 und 2001 hatten die Renovierungsarbeiten im historischen Gerichtsgebäude an der Cecilienallee die fast vergessene Schönheit der Innenausstattung mit ihren reichen Wandmalereien und verspielten Deckenbeleuchtungen wieder erstehen lassen. Die Wiederentdeckung dieser Kunstwerke ließ den Gedanken entstehen, dass der Erhalt der auch künstlerisch wertvollen Ausstattung langfristig gesichert und das Gebäude in seinem neu erstellten beeindruckenden Glanz auch der Öffentlichkeit in anderen Zusammenhängen als denen, die der Gerichtsalltag vorgibt, zugänglich gemacht werden müsse.

Unter wohlwollender Mitwirkung der ehemaligen Präsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Heinrich Wiesen und Dr. Dr. Klaus Bilda sowie des Vorsitzenden des örtlichen Vereins der am Oberlandesgerichts zugelassenen Rechtsanwälte Karl Höller wurde so bereits am 17. Mai 2001 der „Verein zur Förderung von Kunst und Kultur im Oberlandesgericht Düsseldorf“ gegründet.

Seiner Satzung gemäß will der Verein

  • der Öffentlichkeit zugängliche Ausstellungen, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen organisieren,
  • justizgeschichtliche Forschungen und Schriften fördern und
  • denkmalpflegerische Maßnahmen sowie die Anbringung von Werken der bildenden Kunst in den Räumen des Oberlandesgerichts Düsseldorf unterstützen.

Der Erfolg der Arbeit des Vereins hängt ganz wesentlich von der Bereitschaft ab, ihn durch Ideen, Mitarbeit, Beiträge und Spenden zu unterstützen. Um diese Unterstützung bitten wir Sie. Treten Sie dem Verein bei und unterstützen Sie ihn durch Ihre Vorschläge und Ihre Mitarbeit. Einen Aufnahmeantrag finden Sie im Anschluss an diesen Beitrag ebenso wie die Satzung des Vereins, der inzwischen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen worden ist.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 50 Euro. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass Spenden dem Schatzmeister des Vereins jederzeit auch von all jenen willkommen sind, die dem Verein nicht beitreten wollen.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und kann für Spenden steuerlich absetzbare Quittungen ausstellen.

Verein zur Förderung von Kunst und Kultur im Oberlandesgericht Düsseldorf e.V.
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 4971-411
Fax: 0211 / 4971-641
EMail: F.Foerderverein@olg-duesseldorf.nrw.de

Vorstand:

Manfred Schmitz-Berg, Christina Klein Reesink, Cornel Hüsch, Dr. Anja Vervoorts, Dr. Petra Schmitt-Frister

Beirat

Ina Obst-Oellers, Ernst Jürgen Kratz, Dr. Hans-Joseph Scholten, Dr. Ulrich Thole, Dr. Ulrich Egger, Dr. Mihael Pohar, Andreas Vitek

Bankverbindung:

Deutsche Bank Düsseldorf – IBAN: DE55 3007 0024 0252 5665 00

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